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In diesem Verfahren muss sich der "objektive Experte" Griess verpflichten:
- auf seiner Homepage auch einen Link auf die Internet-Seite der Norweger-
Bewegung www.norweger.at einzurichten
- eine Stellungnahme der Norweger-Bewegung auf seiner Homepage zu veröffentlichen
- 40.000,- Schilling (€ 2.900,-) an Prozesskosten zu bezahlen
Das Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 1. März 2000 im Original
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