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Unterlassungstitel HG Wien 1996 |
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Wiederum müssen sich Griess und auch seine Gattin vor Gericht dazu verpflichten, diverse Lügengeschichten über die Norweger-Bewegung nicht mehr zu behaupten. Dazu gehören etwa folgende Aussagen:
- ein Mitglied der Norweger-Bewegung habe sein Abhängigkeitsverhältnis als Lehrer ausgenützt
- seiner Tochter seien von Mitgliedern der Norweger-Bewegung homöpathische Mittel oder ähnliche
Substanzen verabreicht worden, um sie zum Zwecke unredlicher Einflussnahme gefügig zu machen
Das Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 3. Dezember 1996 im Original
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