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Unterlassungstitel HG Wien 1996

Wiederum müssen sich Griess und auch seine Gattin vor Gericht dazu verpflichten, diverse Lügengeschichten über die Norweger-Bewegung nicht mehr zu behaupten. Dazu gehören etwa folgende Aussagen:

- ein Mitglied der Norweger-Bewegung habe sein Abhängigkeitsverhältnis als Lehrer ausgenützt
- seiner Tochter seien von Mitgliedern der Norweger-Bewegung homöpathische Mittel oder ähnliche 
  Substanzen verabreicht worden, um sie zum Zwecke unredlicher Einflussnahme gefügig zu machen

Das Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 3. Dezember 1996 im Original

 
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