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Unterlassungstitel HG Wien 1996

Gleich in einem der ersten Verfahren, das sich die Norweger-Bewegung genötigt sah, gegen Herrn Griess anzustrengen, musste er sich gerichtlich dazu verpflichten, eine ganze Reihe an Behauptungen über die Glaubensgemeinschaft nicht mehr aufzustellen. Der Grund: sie stimmen ganz einfach nicht. Darunter fallen etwa folgende bösartigen Unterstellungen: 

- die Norweger-Bewegung behaupte, moralisch weit über den Mitgliedern aller sonstigen christlichen
  Konfessionen zu stehen, tatsächlich kämen aber Inzest, Ehebruch, Betrug und Lüge häufig vor
- seine Tochter sei, so wie viele andere Menschen, von der Norweger-Bewegung psychisch schwer
  geschädigt, zerstört und verrückt gemacht worden
- seine Tochter sei, so wie andere Mädchen, durch "flirty fishing" von den Norwegern geworben 
  worden
- seine Tochter sei von der Norweger-Bewegung instruiert worden, Vater und Mutter zu attackieren 
  und psychisch fertig zu machen

  Das Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 1. 10. 1996 im Original

 
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