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Unterlassungstitel HG Wien 1996 |
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Gleich in einem der ersten Verfahren, das sich die Norweger-Bewegung genötigt sah, gegen Herrn Griess anzustrengen, musste er sich gerichtlich dazu verpflichten, eine ganze Reihe an Behauptungen über die Glaubensgemeinschaft nicht mehr aufzustellen. Der Grund: sie stimmen ganz einfach nicht. Darunter fallen etwa folgende bösartigen Unterstellungen:
- die Norweger-Bewegung behaupte, moralisch weit über den Mitgliedern aller sonstigen christlichen
Konfessionen zu stehen, tatsächlich kämen aber Inzest, Ehebruch, Betrug und Lüge häufig vor
- seine Tochter sei, so wie viele andere Menschen, von der Norweger-Bewegung psychisch schwer
geschädigt, zerstört und verrückt gemacht worden
- seine Tochter sei, so wie andere Mädchen, durch "flirty fishing" von den Norwegern geworben
worden
- seine Tochter sei von der Norweger-Bewegung instruiert worden, Vater und Mutter zu attackieren
und psychisch fertig zu machen
Das Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 1. 10. 1996 im Original
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