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Unterlassungstitel HG Wien 1998 |
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Die Erfindungen des selbsternannten "Sektenexperten" Griess nehmen kein Ende. Nach bereits vier Gerichtsverfahren untersagt ihm das Handelsgericht Wien wiederum, eine ganze Reihe an falschen Behauptungen über die Norweger-Bewegung zu verbreiten. Dazu gehören ua. folgende Aussagen:
- bei den Norwegern herrsche ein derartiger Terror, dass zwei Mädchen von zu Hause weglaufen
mussten
- die Norweger hätten seine Tochter in voller Absicht zu psychischem Schaden bis hin zum
Selbstmord geführt und dies sei kriminell
- bei den österreichischen Mitgliedern der Norweger-Bewegung herrsche eine überdurchschnittlich
hohe Selbstmordrate
- außerdem muss er rund 60.000,- Schilling (€ 4.300,-) an Prozesskosten bezahlen
Das Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 9. September 1998 im Original
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