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Unterlassungstitel HG Wien 1998

Die Erfindungen des selbsternannten "Sektenexperten" Griess nehmen kein Ende. Nach bereits vier Gerichtsverfahren untersagt ihm das Handelsgericht Wien wiederum, eine ganze Reihe an falschen Behauptungen über die Norweger-Bewegung zu verbreiten. Dazu gehören ua. folgende Aussagen:

- bei den Norwegern herrsche ein derartiger Terror, dass zwei Mädchen von zu Hause weglaufen
  mussten
- die Norweger hätten seine Tochter in voller Absicht zu psychischem Schaden bis hin zum
  Selbstmord geführt und dies sei kriminell
- bei den österreichischen Mitgliedern der Norweger-Bewegung herrsche eine überdurchschnittlich
  hohe Selbstmordrate
- außerdem muss er rund 60.000,- Schilling (€ 4.300,-) an Prozesskosten bezahlen

Das Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 9. September 1998 im Original

 
© 2007 www.norweger.at