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Unterlassungstitel LG Stuttgart 1998

Auch in diesem Verfahren, das in Deutschland geführt wurde, musste sich Griess wieder einmal dazu verpflichten, mit diversen Lügen über die Norweger-Bewegung aufzuhören. Dazu gehört auch seine völlig aus der Luft gegriffene Behauptung, dass  die Selbstmordrate innerhalb der Norweger-Bewegung in Norwegen, vor allem bei den Frauen, doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt sei.

Das Vergleichsurteil des Landgerichts Stuttgart vom 6. Juni 1998 im Original

 
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