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Urteil des Landesgerichts Korneuburg
vom 14.08.2006
Im Namen der Republik!
Das Landesgericht Korneuburg als Handelsgericht erkennt durch die Richterin Mag Carolin Rak in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Sigurd J. BRATLIE, Bergjeweien 10, N-4098 Tananger, Norwegen, 2.) SKJULTE SKATTERS FORLAG, Postboks 73, N-4098 Tananger, Norwegen, beide vertreten durch Freimüller, Noll, Obereder, Pilz, Senoner, Rechtsanwälte in 1080 Wien, gegen die beklagte Partei Dipl Ing Friedrich GRIESS, Doppelngasse 117, 3412 Kierling, vertreten durch Dr Peter Steinbauer, Rechtsanwalt in 8010 Graz, wegen Unterlassung, Beseitigung, Zahlung und Urteilsveröffentlichung (ursprünglicher Gesamtstreitwert EUR 38.320,-) nach öffentlicher mündlicher Streitverhandlung zu Recht:
1. Die beklagte Partei ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, ohne Zustimmung der klagenden Parteien die vom Norwegischen ins Deutsche erfolgten Übersetzungen von Werken, an denen die Werknutzungsrechte und /oder Urheberrechte den klagenden Parteien zustehen, insbesondere dem Werk
BRATLIE Sigurd J., Forlosning-Korrespondansen mellom Sigurd J. Bratlie og Forlosning,
zu vervielfältigen, zu verbreiten, oder sonst zu nutzen (zu verwerten).
2. Die beklagte Partei ist gegenüber den klagenden Parteien schuldig,
binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution das unter
http://griess.st1.at unter dem Textlink „Smiths Freunde“ unter
dem weiteren Textlink bzw der Subunterschrift „Eigene Texte der
Norwegerbewegung“ abrufbar gehaltene und vom Norwegischen
ins Deutsche übersetzte Werk
Bratlie, Sigurd J., Forlosning-Korrespondansen mellom Sigurd J.
Bratlie og Forlosning
zu löschen.
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