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Offener Brief Nr. III

OFFENER BRIEF NR III
DER "NORWEGER-BEWEGUNG":

Neueste Entwicklung und Gerichtsbeschlüsse im Prozeß "Norweger gegen DI Friedrich Griess"

April 1997

Sehr geehrte Damen und Herren!

Da Sie zu jenem Personenkreis gehören, der seinerzeit mit den unwahren Behauptungen des Herrn Griess über die christliche Glaubensgemeinschaft der "Norweger" konfrontiert wurde, erlauben wir uns, Sie über die jüngste Entwicklung dieser unerfreulichen Hetzaktion eines Einzelnen gegen eine friedliche, familienorientierte Gemeinschaft zu informieren. (Die Norweger-Bewegung wird im folgenden kurz NB genannt).

Bereits zur Jahreswende 1995/96 haben wir einen "Offenen Brief" von 28 Seiten verschickt, in dem wir in 36 konkreten Punkten die Lügen und Verdrehungen des Herrn DI F. Griess über die "Norweger" widerlegten. Gleichzeitig forderten wir Herrn Griess auf, unseren Brief zu beantworten.

Bis jetzt haben wir keine Antwort bekommen und selbstverständlich darin recht behalten, daß er entweder nicht antworten kann oder will, da seine Behauptungen über unsere Glaubensgemeinschaft überwiegend aus Lügen und Halbwahrheiten bestehen. Ganz im Gegenteil mußten wir feststellen, daß Herr DI Griess weiterhin in verschiedenen Medien im In- und Ausland dieselben Lügen und Verdrehungen wie früher verbreitet.

Deshalb sahen wir uns veranlaßt, sowohl Herrn Griess und seine Frau, als auch die "Gesellschaft gegen Sekten und Kultgefahren" (1020 Wien, Obere Augartenstr. 10-28), als deren Pressesprecher Herr Griess auftritt, vor dem Handelsgericht Wien zu klagen. Im gegenständlichen Gerichtsverfahren (Zahl 17 Cg 15/96d) erklärte sich die "Gesellschaft gegen Sekten und Kultgefahren" sofort bereit, alle von uns geklagten Äußerungen in Hinkunft zu unterlassen bzw. darf Herr Griess diese Behauptungen nicht mehr im Namen und mit dem Briefpapier der Gesellschaft verbreiten (siehe gerichtliche Vergleichs-ausfertigung des HG Wien vom 1. 10. 1996/Beilage I).

Auf Grund des schnellen und überraschenden Einlenkens der "Gesellschaft gegen Sekten und Kultgefahren" verzichtete die "NB" auf eine weitere gerichtliche Verfolgung derselben und sie wurde (ebenso wie Frau Griess) aus dem Verfahren ausgeschieden. Auch Herr Griess mußte sich in einer weiteren Verhandlung verpflichten, einige seiner gröbsten Lügen ab sofort zu unterlassen (siehe Vergleichsausfertigung des HG Wien vom 3. 12.96/ Beilage II).

Unter anderem darf Herr Griess in Zukunft nie mehr (ungestraft) behaupten, daß

    Dr. Kathrin Espegard (geb. Köberl) von ihrem Lehrer, Mag Dietrich Huemer, angeblich unter Ausnützung des Abhängigkeitsverhältnisses unter den Einfluß der "Norweger-Bewegung" geraten und psychisch verwahrlost sei.

     

  • der Fünftkläger (Dr. med. Peter Koller) angeblich durch "flirty fishing" die Tochter des Herrn Griess und andere Mädchen für die "Norweger" geworben habe.

Am Beispiel der erstgenannten Unwahrheit über die NB soll hier exemplarisch gezeigt werden, welch unlauterer Methoden sich Herr Griess tatsächlich seit Jahren bedient:

Bereits am 19. Juni 1992 wurde in einem rechtskräftigen, vom OGH bestätigten Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz (Zahl 6 Vr 2407/87) auf Seite 14 festgestellt, daß die NB keineswegs eine solch negative Beeinflussung auf Kathrin Espegard ausgeübt hat, wie "dies von den Angeklagten behauptet wird". Im gegenständlichen Verfahren wurden zwei Angehörige der K. E. samt einigen Helfern von der Republik Österreich wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung angeklagt und wollten ihre Verbrechen eben damit rechtfertigen, daß sie ihr "Opfer" aus einer angeblich gefährlichen Sekte "befreien" mußten. In Bezug auf die NB wurde jedoch in dem Urteil auf Seite 27 wörtlich durch das Gericht festgestellt:

"Vollständigkeitshalber wird noch darauf verwiesen, daß das abgeführte Beweisverfahren keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür erbrachte, daß die Norwegerbewegung oder einzelne ihrer Mitglieder strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Tatbestände gesetzt hätten. Die von der Erstangeklagten seit dem Jahre 1976 gegen Mitglieder der Norwegerbewegung eingebrachten Anzeigen und Beschwerden an den Landesschulrat, an die Staatsanwaltschaft, an Ämter und Behörden im Zusammenhang mit der Tätigkeit für diese religiöse Gruppe erbrachten in keinem Fall einen strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder disziplinären Tatbestand und wird diesbezüglich unter anderem auf die von der Staatsanwaltschaft Graz und der Staatsanwaltschaft Leoben mangels Tatbestandes zurückgelegten Anzeigen 1 St 2877/79 und 7/6 St 995/87 verwiesen. Auch darin spiegelt sich die fixe affektiv besetzte überwertige Idee der Erstangeklagten wider, gegen alles, was mit der Norwegerbewegung zusammenhängt, zu kämpfen".

Im Zusammenhang mit diesem Gerichtsverfahren wurde die von Herrn Griess erwähnte Kathrin Espegard auch von einem gerichtlichen Sachverständigen untersucht. Dieser kommt in seinem gerichtspsychiatrischen Gutachten am 9.10.1988 zu vollkommen konträren Ergebnissen wie der "Nichtfachmann" Griess und schreibt unter anderem:

"...(Kathrin Espegard ist) neurologisch unauffällig. Im äußeren Erscheinungsbild gepflegt, die Körperhaltung ist aufrecht, das Verhalten ruhig, beherrscht, kontaktbereit, in keiner Weise sind Zeichen einer hypnotischen Trance festzustellen, noch finden sich Anhaltspunkte für ein überzogen religiöses Verhalten. Die Untersuchte ist durchaus ruhig und selbstsicher, ist eben der Meinung, daß die von der Glaubensgemeinschaft verbreiteten Grundsätze den Inhalt eines wahren und erfüllten Lebens bringen würden.

Im progressive matrices Test werden ohne Schwierigkeiten 32 Punkte erreicht, es kann daher keine Rede davon sein, daß es (durch die Zugehörigkeit zur Norwegerbwegung) zu einem intellektuellen Abbau gekommen wäre...Wie die Untersuchung am Tag der Hauptverhandlung ergeben hat, ist Kathrin Espegard...intellektuell in keiner Weise beeinträchtigt."

Auch der böswillige Vorwurf des Herrn Griess, daß Herr Mag. Huemer in seiner Eigenschaft als Lehrer ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenützt hätte, wurde bereits im Jahre 1979 (also bereits vor 18 Jahren!!) eingehend von der Justiz geprüft und als unwahr zurückgewiesen. So heißt es in einem Erhebungsbericht vom 4.11.1979 an die Staatsanwaltschaft Leoben wörtlich:

"Zu do. Aufforderung 1 St. 2877/79 v. 16.7.1979...wurden gegen den Deutsch- und Russischlehrer Mag. Dietrich Huemer des Gymnasiums Stainach Erhebungen gepflogen. Zu den Anschuldigungen...konnten trotz gewissenhafter Erhebungen keine Verdachtsmomente zur Erfüllung dieser Tatbestände ermittelt werden. Alle übrigen Anschuldigungen und spitzen Bemerkungen entbehren der nötigen Grundlage und Sachlichkeit."

Schließlich erhielt Mag. Huemer am 27.11.1979 die offizielle Verständigung der Staatsanwaltschaft Leoben, daß die gegen ihn gerichtete Anzeige "zurückgelegt" wurde.

Herr Griess wußte selbstverständlich von all diesen Entscheidungen und Urteilen der Justiz (er bezeichnet sich ja selbst unentwegt als Experte und Kenner der "Norweger"), dennoch hat er - wider besseres Wissen - seine Lügen bis in die jüngste Zeit verbreitet, um eine seriöse christliche Glaubensgemeinschaft und einzelne ihrer Mitglieder in den Schmutz zu ziehen.

Der geschätzte Leser dieses "Offenen Briefes" möge selbst beurteilen, was von der Glaubwürdigkeit eines solchen "Experten" zu halten ist!

Nicht zurücknehmen wollte Herr Griess im eingangs erwähnten Verfahren vor dem HG Wien seine ebenfalls unwahre und vollkommen aus der Luft gegriffene Behauptung, daß seine Tochter (und viele andere Menschen) durch die "Norweger-Bewegung" angeblich psychisch schwer geschädigt worden seien.

Da die "NB" einerseits weltweit als familienbewahrende, dem Staat und der Gesellschaft gegenüber loyale Gruppe mit hohen ethischen Zielsetzungen bekannt ist und andererseits die Tochter des Herrn Griess in der Fernsehsendung "VERA" am 17.10.1996 öffentlich inzestuöse Erlebnisse in ihrer Familie als Ursache ihrer psychischen Krankheit beschrieben hat (sie kam bereits als psychisch schwer kranker Mensch zur "NB"), waren wir fest entschlossen, den Prozeß gegen Herrn Griess mit aller Konsequenz weiterzuführen. Man bedenke, dass Herr Griess dieser schwerwiegenden Behauptung seiner Tochter im Fernsehen damals keinesfalls entgegengetreten ist oder diese etwa zurückgewiesen hätte.

Inzwischen fand am 13.3.1997 eine weitere Verhandlung vor dem HG Wien statt und der Prozeß ist nunmehr beendet. Aus Gründen der Fairness erteilen wir genaue Auskünfte über den endgültigen Ausgang dieser Rechtssache nur auf ausdrückliche Anfrage durch berechtigte dritte Personen.

Wir weisen darauf hin, daß es kein Zufall ist, daß die "NB" nicht in der vor kurzem vom Familienministerium herausgegebenen Aufklärungsbroschüre über Sekten aufscheint. Tatsächlich stimmt unsere Gemeinschaft in keinem einzigen Punkt mit den darin beschriebenen Merkmalen überein.

Kein objektiver und wissenschaftlich arbeitender Experte wird die "NB" unter die Rubrik der Kulte bzw. gefährlichen Sekten einreihen, wie es Herr Griess ständig in böser Absicht versucht!

Ganz im Gegenteil haben sich in letzter Zeit namhafte Experten und Theologen intensiv mit unserer Gemeinschaft befaßt und kommen zu völlig anderen Ergebnissen als Herr Griess.

Von diesen zahlreichen Experten und Kennern der "NB", deren Werke jederzeit beim Unterzeichnenden bezogen werden können, seien hier nur drei erwähnt:

 

    Ein wissenschaftlicher Artikel von Dr. theol. Steinar Moe, einem der führenden Theo-logen der norwegisch-lutherischen Staatskirche. Am Ende seiner Abhandlung kommt er zu folgendem Resümee:
  • "Eines ist jedenfalls sicher: Vom Evangeliumsverständnis der Freunde Smiths her ist es nicht möglich, die Gemeinde als eine nichtchristliche religiöse Sekte einzustufen. Die Gemeinde ist - einschließlich ihrer besonderen Ausprägungen auf einigen Gebieten - ohne jeden Zweifel mitten in die Vielfalt der Christenheit eingebettet."

     

  • Eine religionswissenschaftliche Untersuchung über die NB von Dr. phil. Lowell D. Streiker (er war u.a. ehemaliges Mitglied des nationalen Führungsstabes von US-Senator Henry M. Jackson und Berater in religiösen Angelegenheiten im Weißen Haus) mit dem Titel: "LEBENDIGER GLAUBE: Die Wahrheit über die Norweger-Gemeinde". Das Ergebnis seiner ausführlichen Recherchen:

    "Alle seriösen Untersuchungen führen zum gleichen Ergebnis. 'Smiths Freunde' sind keine Kultgruppe oder Sekte, sondern eine evangelische Freikirche mit vielen positiven Qualitäten und mit einer zunehmenden Offenheit und freier Organisationsstruktur."

     

  • Das Buch "Der Weg des Kreuzes" von Kjell Arne Bratli. Der Autor war parlamen-tarischer Geschäftsführer der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei im norwegischen Parlament und ist heute verantwortlicher Redakteur der norwegischen Offizierszeitschrift "Pro Patria".In seinem spannenden und lehrreichen Buch über unsere Glaubensgemein-schaft (294 Seiten, davon ca. 150 Seiten Bildmaterial) kommt er ebenfalls zu ganz anderen Ergebnissen als Herr Griess.

Wir "Norweger" wollen eigentlich ein stilles und friedliches Leben führen, durch unser Vorbild wirken und sind keinesfalls an solchen Prozessen oder jahrelangen Streitigkeiten interessiert. Auf Grund der hartnäckigen und wider besseres Wissen verbreiteten Unwahrheiten des Herrn Griess über unsere Bewegung sahen wir jedoch keine andere Möglichkeit als den Gang zum Gericht, zu dem wir im übrigen volles Vertrauen hatten.

In der Hoffnung, mit diesem Schreiben abermals zur Wahrheitsfindung beigetragen zu haben, zeichnen mit freundlichen grüßen

Die Verantwortlichen der NB in Österreich

Nachtrag: Dieser Brief wurde bereits am 7.4.1997 verfaßt. In der Zwischenzeit mußte sich Herr Griess auch in einem Verfahren in Deutschland (am 9.6.1998 vor dem Landgericht Stuttgart) dazu verpflichten, seine unwahre Behauptung über eine angeblich hohe Selbstmordrate in der NB zu unterlassen.

Auch in Österreich sah sich die NB auf Grund neuerlicher Diffamierungen abermals veranlaßt, Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen. Unter der GZ. 37 Cg 77/98 x ist zur Zeit (Juli 1998) ein Verfahren vor dem Handelsgericht Wien gegen Herrn Griess anhängig, in dem es um Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs dreier unwahrer, boshafter Behauptungen über die NB geht.

Ergänzung und Aktualisierung dieses Offenen Briefes vom 1.4.1999:

Wie wir es erwartet haben, mußte sich Herr DI Friedrich Griess als beklagte Partei auch in diesem neuerlichen Prozeß vor dem Handelsgericht Wien am 9. September 1998 dazu verpflichten, seine unwahren Behauptungen über die Norweger "ab sofort zu unterlassen". Herr Griess darf z. B. laut Gerichtsbeschluß nicht mehr behaupten, daß bei den österreichischen Mitgliedern der Norweger angeblich eine "überdurchschnittliche Selbstmordrate herrsche" oder daß die NB seine Tochter zu "psychischem Schaden" bzw. zum "Selbstmord" geführt hätte. Zusätzlich wurde er dazu verurteilt, neben seinen eigenen Anwaltskosten einen erheblichen Teil der Prozeßkosten an die Norweger-Bewegung zu bezahlen.

Letzte Ergänzung und Aktualisierung vom 15.5.2000:

Auf Grund neuerlicher Diffamierungen und Lügen über die NB, diesmal im Internet, haben wir Herrn Griess wiederum geklagt. Ergebnis des Prozesses im März 2000 vor dem Handelsgericht Wien unter der GZ: 37 CG 19/00 y:

 

  • Herr Griess musste wiederum (wie in den früheren Prozessen) die Gerichtskosten, seine Anwaltskosten und einen Teil unsrer Anwaltskosten bezahlen.
  • Laut Gerichtsbeschluss musste er sich verpflichten, eine Stellungnahme der "Norweger" direkt auf seiner norwegischen Homepage zu veröffentlichen, und zwar im Umfang von 20.500 Zeichen.
  • Er muss weiters zu Beginn unsrer Stellungnahme darauf hinweisen, dass er sich zu dieser drastischen Vorgangsweise "im Zuge eines gerichtlichenVerfahrens vor dem Handelsgericht Wien" verpflichten musste.
  • Weiters musste sich Herr Griess dazu verpflichten, auf seiner Homepage ein Link auf unsere Homepage www.norweger.at einzurichten.

Da Herr Griess - wie bereits nach früheren Gerichtsverfahren - diese gerichtlichen Auflagen keineswegs erfüllt bzw. eigenmächtige Änderungen in unsrer Stellungnahme vorgenommen hat, sind weitere Auseinandersetzungen vorprogrammiert.

 
© 2007 www.norweger.at