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Exekutionstitel Bezirkgericht Klstnbg. 2004

Schon in einem Verfahren am 3. Dezember 1996 musste sich Griess vor dem Handelsgericht Wien dazu verpflichten, in Zukunft die völlig aus der Luft gegriffene, bösartige Behauptung zu unterlassen, dass bei den Norwegern angeblich häufig "Inzest, Ehebruch, Betrug usw." vorkommen würden.

Trotz seines feierlichen Versprechens vor Gericht, dies zu unterlassen, verbreitet er weiterhin diese Behauptung und wird von Mitarbeitern unserer Bewegung dabei ertappt, wie er bei einem Vortrag über Sektengefahren in Gaaden bei Wien eine Broschüre austeilt, in der er wiederum wortident (!) den gleichen Vorwurf des häufigen "Inzest, Ehebruchs usw." erhebt, um unsere Gemeinschaft in ein kriminelles Licht zu stellen.

Die Folge: Ein Exekutionsprozess vor dem Bezirksgericht Klosterneuburg, wo Griess am April 2004  - gemeinsam mit den Gerichtskosten -  zu einer Beugestrafe von  1000,- Euro verurteilt wird.

Der Exekutions-Beschluss des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 6. April 2004.

 
 
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