Die 27-jährige, zur "Norweger-Bewegung" gehörende Medizinstudentin und heute in Norwegen lebende, verehelichte Dr. Kathrin Espegard wird am 25.4.1987 in der eigenen Wohnung in Graz von einem farbigen Amerikaner und weiteren "Gehilfen" (einschließlich der eigenen Mutter!) regelrecht überfallen, tagelang in gefesseltem und geknebeltem Zustand gegen ihren Willen gefangengehalten, psychisch und physisch gequält und schließlich (wiederum in gefesseltem Zustand) in einem PKW nach Osterwitz, Bezirk Deutschlandsberg, gebracht.
Dort wird die Studentin bis zu ihrer abenteuerlichen Flucht in der Nacht zum 29.4.1987 weiterhin gefangengehalten und mittels einer Gehirnwäsche (pseudowissenschaftlich und verharmlosend "Deprogramming" genannt) behandelt, um sie mit Gewalt von ihrer innersten Überzeugung und Glaubenseinstellung abzubringen..
Allein die Tatsache, dass Frau Dr. Kathrin Espegard als erwachsene und mündige österreichische Staatsbürgerin ihr Recht in Anspruch nehmen wollte, sich einer Religion und Glaubensrichtung ihrer freien Wahl anzuschließen, war für ihre Angehörigen Grund genug, mit Hilfe eines polizeigesuchten, mehrmals vorbestraften amerikanischen Verbrechers die eigene Tochter mit brutaler Gewaltanwendung in den "Schoß" der katholischen Kirche zurückzubringen.
Laut Anklageschrift und Urteilsbegründung des Landegerichts für Strafsachen Graz wurde das Opfer "widerrechtlich gefangengehalten, wobei die Feiheitsentziehung auf solche Weise begangen wurde, daß sie der Festgehaltenen besondere Qualen bereitet hat", dabei wurde Kathrin Espegard auch "am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt".
Laut Gerichtsurteil haben die an diesem Verbrechen Beteiligten an Dr. Kathrin Espegard "hierdurch...das Verbrechen der schweren Nötigung..., das Verbrechen der Freiheitsentziehung...und das Vergehen der Körperverletzung begangen". Alle Angeklagten wurden rechtskräftig zu ca. einjährigen, bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.