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Kurzinformationen
Insgesamt wurde Herrn Griess in acht Gerichtsprozessen untersagt, diverse Behauptungen über die Norweger-Bewegung zu verbreiten, weil sie schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit entsprechen. Hier ein Überblick über die Verfahren, zu denen sich die Norweger-Bewegung aufgrund der Ungeheuerlichkeit der Unterstellungen genötigt sah.

 
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Kurzinformation über die Gerichtsprozesse der Norweger-Bewegung contra Friedrich Griess

Die zwei aktuellesten Urteile: 

  1. Das  rechtskräftige ENDURTEIL des Landesgerichtes Korneuburg: Griess muss die Briefkorrespondenz zwischen Gjösund und Sigurd Johan Bratlie von seiner Webseite entfernen.
  2. Rechtskräftiges TEILURTEIL des "Obersten Gerichtshofs" in Wien: Griess muss Schriften unsrer Gemeinschaft von seiner Webseite entfernen und es unterlassen diese zu bearbeiten oder sonstwie zu gebrauchen. 

Im ENDURTEIL gegen Griess vom 8.04.2009 verlangt das Gericht auf Seite 3 unter Punkt 4 folgende Veröffentlichung des Urteils, das Griess auf seine eigene Homepage hineinstellen muss:

"Die beklagte Partei ist schuldig, die Punkte 1. und 2 dieses Urteils sowie die Punkte 1.1 und 1.2 des Teilurteiles des Obersten Gerichtshofes vom 11.08.2005, 4 Ob 146/05g mit Fettdrucküberschrift, Fettdruckumrahmung sowie fett und gesperrt geschriebenen Prozessparteien unter der Internetadresse http://griess.st1.at unter dem Textlink "Smiths Freunde" zu veröffentlichen.


Urteil des Landesgerichts Korneuburg
 

vom 08.04.2009

 

Endurteil 

 

Im Namen der Republik

 

 


Das Landesgericht Korneuburg als Handelsgericht hat durch die Richterin Mag Carolin Rak in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Sigurd J. BRATLIE, Bergjeweien 10, N-4098 Tananger, Norwegen, 2.) SKJULTE SKATTERS FORLAG, Postboks 73, N-4098 Tananger, Norwegen, beide vertreten durch Freimüller, Noll, Obereder, Pilz, Senoner, Rechtsanwälte in 1080 Wien, gegen die beklagte Partei Dipl Ing Friedrich GRIESS, Doppelngasse 117, 3412 Kierling, vertreten durch Dr Peter Steinbauer, Rechtsanwalt in 8010 Graz, wegen Unterlassung, Beseitigung, Zahlung und Urteilsveröffentlichung (ursprünglicher Gesamtstreitwert EUR 38.320,-, zuletzt EUR 5.045,-) nach öffentlicher mündlicher Streitverhandlung:

I.) den

BESCHLUSS

gefasst:

Die Parteienbezeichnung der Zweitklägerin wird berichtigt auf Sigurd J.g Bratlie, Bergjeweien 10, N-4098 Tananger, Norwegen.

In der Folge ist demnach nur noch von "der klagenden Partei" auszugehen.

II.) zu Recht erkannt: 

 

1.      Die beklagte Partei ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, ohne Zustimmung der klagenden Partei die vom Norwegischen ins Deutsche erfolgten Übersetzungen von Werken, an denen die Werknutzungsrechte und /oder Urheberrechte den klagenden Parteien zustehen, insbesondere dem Werk
BRATLIE Sigurd J., Forlosning-Korrespondansen mellom Sigurd J. Bratlie og Forlosning,
zu vervielfältigen, zu verbreiten, oder sonst zu nutzen (zu verwerten).

 

      2.     Die beklagte Partei ist gegenüber den klagenden Parteien schuldig,
            binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution das unter
            http://griess.st1.at
unter dem Textlink „Smiths Freunde“ unter
            dem weiteren Textlink bzw der Subunterschrift „Eigene Texte der 
            Norwegerbewegung“ abrufbar gehaltene und vom Norwegischen
            ins Deutsche übersetzte Werk
            Bratlie, Sigurd J., Forlosning-Korrespondansen mellom Sigurd J.
            Bratlie og Forlosning
            
zu löschen.

 

 

 

      3.

Teilurteil des Obersten Gerichtshofs

vom 11. August 2005


IM NAMEN DER REPUBLIK

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr.Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Sigurd J. BRATLIE, Tananger, Berjeweien 10, Norwegen, 2. SKJULTE SKATTERS FORLAG, Tananger, Postboks 73, Norwegen, beide vertreten durch Freimüller, Noll, Obereder, Pilz, Senoner, Celar, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Dipl Ing Friedrich GRIESS, Kierling, Doppelngasse 117, vertreten durch Dr. Peter Steinbauer, Rechtsanwalt in Graz, wegen Unterlassung, Beseitigung, Zahlung und Urteilsveröffentlichung (Gesamtstreitwert EUR 38.320,-), über die Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom24. März 2005, GZ 4 R 315/04d-27, womit das Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 26. Juli 2004, GZ Cg 115/02v-23, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:

    1.   Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Die angefochtene Entscheidung wird im Umfang der Abweisung dieses Unterlassungsgebots zu Punkt 1 lit a, c bis f und des Beseitigungsbegehrens zu Punkt 2 lit a, c bis f bestätigt.

In Ansehung der Unterlassungs- und Beseitigungsbegehren zu Punkt 1 und 2 jeweils lit b und g wird die Entscheidung dahin abgeändert, dass sie wie folgt zu lauten hat:

1.1.      Die beklagte Partei ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, ohne
         Zustimmung der klagenden Partei die vom Norwegischen ins
         Deutsche erfolgten Übersetzungen von Werken, an denen die
         Werknutzungsrechte und/oder Urheberrechte den klagenden
        
Parteien zustehen, insbesondere an folgenden Werken
 

Aslaksen Elias, Det største feilgrep.
Skjulte Skatter Forlag Nr. 11, Nov 1983, 82-83,
Bratlie Sigurd, Dyret og TV, Skjulte Skatter
Mars 1998, Årgang 87,
zu vervielfältigen, zu verbreien oder sonst zu nutzen (zu verwerten).

1.2.    Die beklagte Partei ist gegenüber den klagenden Parteien schuldig,
          binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die unter 
          http://griess.st1.at
 unter dem Text-Link „Smiths Freunde“ unter
          dem weiteren Text- Link bzw der Subunterschrift „eigene Texte der 
           Norweger-Bewegung“ abrufbar gehaltenen und vom Norwegischen
           ins Deutsche übersetzten Werke

Aslaksen Elias, Det største feilgrep.
Skjulte Skatter Forlag Nr. 11, Nov 1983, 82-83,
Bratlie Sigurd, Dyret og TV, Skjulte Skatter
Mars 1998, Årgang 87,
zu löschen
 


 

 


 
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